Deutschlands Großbaustelle mit Zukunft: Die Nachhaltige Private Eigenheim-Sanierung

Die Techniken für energetische Gebäudesanierung legen ein immer höheres Innovationstempo vor. Damit sie auch in der Praxis flächendeckend umgesetzt werden können, bedarf es einer ebenso innovativen wie dynamischen Marktbearbeitung.
10 Millionen deutsche Eigenheime gelten nach heutigen Maßstäben als sanierungsbedürftige Energiefresser. Derzeit werden aus dieser Gebäudesubstanz laut Statistik weniger als 1 Prozent jährlich energetisch “saniert”. Um Deutschlands  umwelt- und energiepolitische Ziele zu erreichen, wäre eine Verdoppelung dieser Rate auf mindestens 2 Prozent jährlich erforderlich.

Was erreichen Ordnungsrecht und öffentliche Fördermaßnahmen allein?
Wie werden die gesetzlichen Vorgaben der EnEV 2009 auf den Baustellen technisch umgesetzt? Bekommt der private Bauherr den energetischen Standard, den das Gesetz vorschreibt und den er teuer bezahlt? Wieviel Energieeffizienz (sprich Nachhaltigkeit) wird tatsächlich eingebaut?

Die EnEV 2009 wird in großem Umfang verfehlt!
Der Verband Privater Bauherren (VPB) hat im Jahr 2010 insgesamt 5.231 Neubau-Vorhaben geprüft und die Ergebnisse z.B. in der Fachzeitschrift GebäudeEnergieBerater veröffentlicht. Danach wurden in 53 Prozent der Fälle die Berechnungen zur EnEV am Bau nicht korrekt umgesetzt, in 49 Prozent sind die Berechnungen in den Nachweisen zur EnEV falsch. 31 Prozent der Bauten entsprechen überhaupt nicht den Anforderungen der EnEV.

Vergessene Bauherren
In 76 Prozent der Fälle waren die Bauherren über die in der Berechnung zur EnEV getroffenen Annahmen nicht informiert. Das heißt: Die Energieeffizienz des Hauses, ausgedrückt als ein KfW-Wert in kWh/a,  mag im vertraglichen Vorfeld als Argument, als oberflächliches Versprechen dienen. Für die meisten Endkunden sind aber Planung und Berechnung reines Expertenwissen, die handwerkliche Durchführung bleibt im Dunklen, und niemand ist dafür verantwortlich zu machen. Die Energieeffizienz des Sanierungsobjekts ist noch  kein 1.) vereinbarter, 2.) lückenlos gesicherter, 3.) kontrollierter und 4.) dokumentierter Nachhaltigkeitswert.

Sanierungs-Qualität ohne Lücken stärkt auch Ihre Wettbewerbsfähigkeit!

© Orlando Florin Rosu - Fotolia.comDie nachhaltige private Gebäudeerneuerung ist eine der großen ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen, gleichzeitig auch eines der großen binnenwirtschaftlichen Markt- und Auftragspotenziale in Deutschland. Dieses Potenzial professionell zu erschließen ist  Ziel einer innovativen Marketingstrategie, deren Erfolgsgrundlage die Sicherung einer verläßlichen Qualität im gesamten Dienstleistungsprozess sein muss.

Kein Unternehmen, kein Konzern, kein Interessenverband ist in der Lage, diese Aufgabe allein zu lösen.  Erst eine flächendeckend übergreifende Systempartnerschaft unter Einschluss der Verbraucherintessen kann dauerhafte Win-Win-Situationen schaffen. Diese geben dem Markt kräftige Wachstumsimpulse, die allen Teilnehmern auf der Nachfrage- wie auf der Angebotsseite zusätzliche Gewinne an Nutzen und Ertrag einbringen werden.

Wirtschaft | Wissenschaft | Politik:
Partnerschaftssystem für Rechtssicherheit in Renergie Systempartnerschaften

Jegliche Art von Marketingkooperation im Umfeld des allgegenwärtigen Wettbewerbs wird zunächst zurückhaltend  betrachtet, da sie auf den ersten Blick  kartellrechtlichen  Risiken mit empfindlichen Strafen ausgesetzt erscheint.  Deshalb muß jeder  Manager, der in einer Systempartnerschaft die Wettbewerbsfähigkeit seines Unternehmens stärken will,  auf die Rechtssicherheit seiner Teilnahme vertrauen können. In Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik müssen deshalb die Rahmenbedingungen für stabile Systempartnerschaften geschaffen und eingehalten werden.

Ziel und Zweck jeder Renergie Systempartnerschaft ist ausschließlich die Optimierung der Leistungs-und Entscheidungsprozesse  bei der nachhaltigen privaten Gebäudeerneuerung sowie deren Durchsetzung im Markt, im Wettbewerb innerhalb der eigenen ebenso wie mit anderen Branchen. Damit ist die unternehmerische Konzeption auf die wettbewerbspolitischen und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkte des europäischen und deutschen Kartellrechts auszurichten. Wettbewerbsfähigkeit und gleichzeitig Wettbewerb werden dadurch gefördert, dass sich die Vertriebsverbünde in Renergie Systempartnerschaften ausschließlich aus nicht miteinander konkurrierenden Unternehmen zusammensetzen, die jedoch ihrerseits als unterschiedliche, registrierte Systempartnerschaften untereinander im Wettbewerb stehen. Das bedeutet z.B., dass deren Beziehungen zu Endkunden informationstechnisch abgegrenzt bzw. datenrechtlich geschützt sind.

Um Rechtssicherheit herzustellen,
sind die Konfiguration und die Verfassung gesonderter Verhaltensregeln jeder einzelnen Renergie Systempartnerschaft juristisch zu begleiten und mit den Kartellbehörden bis hin zu den erforderlichen Freistellungen vom Kartellverbot abzustimmen.

Bild: Kundenzentrierte Organisation eines
kartellfreien Renergie Vertriebsverbundes
und mehrerer Renergie Service-Teams
mit neutralen ’Kümmerern’

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